Neue Energiesparverordnung der Bundesregierung

Seit dem 1.9.2022 tritt die neue Energiesparverordnung der Bundesregierung mit ihrem ersten Teil in Kraft. In vielen öffentlichen Gebäuden gelten geringere Mindesttemperaturen. Weitere Hinweise, was nun zu beachten ist und welche Regeln gelten, finden Sie in unter folgendem Link (Tagesschau): 

Neue Energiesparverordnung