Zahlreiche Förderprogramme erleichtern und unterstützen Entscheidungen- gerade für Umweltschutz, Sanierung, den Einsatz erneuerbarere Energien, Klimaschutz und Energiewende eine wichtige Hilfe.
Hier finden Sie sehr schnell einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme – nicht nur für Bürger, sondern auch für Kommunen und Unternehmen:
https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/foerderfibel/
Eine schnelle Übersicht der Fördergeldsituation für PV-Anlagen im Landkreis FFB klicken finden Sie unter folgender Tabelle:.PV-Förderprogramme Lkr FFB
Förderprogramm 2020 Fahrrad und E-Mobilität
Mit einem Zuschuss fördert die Stadt die Anschaffung von Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenfahrrädern, Lastenanhängern und Elektro-Kleinkrafträdern.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Auskunft erteilt Frau Claudia Gessner: claudia.gessner@fuerstenfeldbruck.de, 08141-281-4116
Programm zur Förderung der Energieeinsparung
Die Stadt Fürstenfeldbruck unterstützt Hauseigentümer mit einem speziellen Förderprogramm. Vorrangiges Ziel ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere aus fossilen
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Auskunft erteilt Frau Silke Kruse: silke.kruse@fuerstenfeldbruck.de, 08141-281-2001
Klimaschutzförderprogramm
Gefördert werden Neuinstallationen von PV Anlagen in Verbindung mit einem Speicher sowie der Austausch einer Ölheizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung).
Die Gemeinde Maisach fördert:
Der Nachweis über den Einbau erfolgt durch Vorlage der Rechnung.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Auskunft erteilt Herr Bachhuber: e.bachhuber@maisach.de; Tel. 08141/937260
Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen
Ziel des Programms ist die Verringerung des Verbrauchs von Energie, insbesondere aus fossilen Quellen und die Schaffung von Anreizen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gröbenzell, energiesparende Techniken und erneuerbare Energiequellen zu nutzen.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung
Auskunft erteilt Frau Lina Wenzel: lina.wenzel@groebenzell.de, 08142/505-897
Förderprogramm für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern
Ziel des Programms ist, für Bürgerinnen und Bürger Anreize zu setzen, selbst Strom zu produzieren und damit einen wertvollen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchesaus fossilen Energien zu leisten.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung
Auskunft erteilt Frau Andrea Schweitzer: Andrea.Schweitzer@gemeinde-landsberied.de, 0 81 41 / 29 07 73
Förderprogramm Lastenräder
Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern eine günstige, schadstoffarme, lärmreduzierte und flächensparende Mobilität im Stadtgebiet zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in Puchheim und zum Klimaschutz zu leisten.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung
Auskunft erteilt Frau Katharina Dietel: Katharina.Dietel@puchheim.de, 0 89 / 80098158
Energiespar-Förderprogramm
Ziel des Förderprogramms ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen Anreiz zum Einbau energiesparender Bauteile und Systeme zu geben und auf diese Weise eine Verringerung des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes zu erreichen.
Gefördert werden im Einzelnen folgende Maßnahmen:
1.Thermographie der Gebäudehülle, der Zuschuss beträgt 30% des Rechnungsbetrages, max. 100,- €.
2. Wärmedämmung (nicht bei Neubauten)
2.1 Dächer und Decken
2.1.1. Dächer- Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem durch die Dämmung erreichten U-Wert. Sie beträgt für Ein-/Zweifamilienhäuser:bei einem U-Wert von 0,14 W/m²K 500 €bei einem U-Wert von 0,12 W/m²K 1.000 €. Für Mehrfamilienhäuser bestehen gesonderte Anforderungen.
2.1.2. Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen- Der neu isolierte Dachboden muss einen U-Wert von 0,14 einhalten. Der Zuschuss beträgt 10 % der angefallenen Kosten, maximal 250 €.
2.1.3. Kellerdecken-Die neu isolierte Kellerdecke muss einen U-Wert von 0,25 einhalten. Der Zuschuss beträgt 10 % der angefallenen Kosten, maximal 250 €.
2.2. Außenwände-Die Dämmung von Außenwänden wird gefördert, sofern die Maßnahme alle Außenwände umfasst und die vorhandenen Fenster über einen UW-Wert entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen EnEV (derzeit höchstens 1,3) verfügen oder diesen durch einen parallel zur Außenwanddämmung vorgenommenen Aus-tausch erreichen. Die gedämmten Außenwände müssen einen U-Wert von 0,20erreichen. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern beträgt die Förderung 10 % der Kosten, max. 1.500 €, bei Mehrfamilienhäusern 10% der Kosten, max. 3.000 €.
2.3. Einbau von Wärmeschutzfenstern Der Einbau von Wärmeschutzfenstern wird gefördert, wenn alle Fenster von beheizten Räumen einer Wohneinheit ersetzt werden und nach dem Austausch einen UW-Wert von höchstens 0,95 aufweisen. Bei Fenstern mit Holz- oder Holz-Verbund-Rahmen beträgt die Förderung 10% der Kosten, maximal 1.000 €. Bei Fenstern mit ande-ren Rahmen beträgt die Förderung 7,5 % der Kosten, maximal 750 €.Werden in einem Mehrfamilienhaus die Fenster mehrerer oder aller Wohneinheiten ersetzt, so wird der maximale Förderbetrag für das Haus auf 3.500,- € beim Einbau von Holz- oder Holz-Verbundfenstern bzw. 2.500,- € beim Einbau von Fenstern mit anderen Rahmen beschränkt.
3. Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz Die Höhe der Förderung beträgt 10% der anfallenden Kosten, höchstens aber 750 € pro Gebäude.
Nähere Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Auskunft erteilt Frau Ursula Sesterhenn: Ursula.Setserhenn@puchheim.de, 0 89 / 80098158
Förderprogramm für die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen,
Solarthermieanlagen und Speichersystemen
Ziel des Programms ist, für Bürgerinnen und Bürger Anreize zu setzen, selbst Strom aus erneuerbaren Energien zu produzieren und damit einen wertvollen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauches aus fossilen Energien zu leisten.
Gefördert werden die:
1. Neuinstallation einer Photovoltaikanlage
Die Förderhöhe beträgt 150 € / Kilowatt peak. Die maximale Förderung beträgt 1.500 €, die Mindestförderung 200 €.
2. Neuinstallation einer kombinierten Photovoltaik-/Solarthermieanlage
Die Förderhöhe beträgt 150 € / Kilowatt peak. Die maximale Förderung beträgt 1.500 €, die Mindestförderung 200 €.
3. Neuinstallation von Balkonmodulen
Gefördert werden steckbare solare Stromerzeugungsmodule (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Die Förderhöhe beträgt 200 € pauschal.
4. Neuinstallation einer Solarthermieanlage
Solarthermieanlagen, die zur Heizungsunterstützung dienen, werden mit pauschal 1.000 € gefördert. Solarthermieanlagen, welche nur zur Warmwasserbereitung dienen, werden mit pauschal 500 € gefördert.
5. Neuinstallation eines Speichersystems (Batteriespeicher) für Photovoltaikanlagen
Gefördert werden Systeme zur Speicherung von Energie aus Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt 150 €/kWh Speicher der PV-Anlage. Die Maximalförderung beträgt 1.500 €.
Nähere Informationen zum Förderprogramm stehen hier als Download zur Verfügung.
Der Förderantrag stehen hier als Download zur Verfügung.
Auskunft erteilt Frau Carolin Speth: umwelt@eichenau.de, 08141-730 317